Der Desinfektionsplan legt arbeitsplatz- oder abteilungsbezogen Verfahren zur Desinfektion und meist auch zur Reinigung fest. Aus dem Plan geht hervor, wer, was, wann, womit, wie und wie lange die jeweilige Desinfektions- und Reinigungsmaßnahme durchzuführen hat. Darüber hinaus werden Aussagen zur Überwachung und Eigenkontrolle fixiert.
Als Teil des gemäß Infektionsschutzgesetz geforderten Hygieneplans stellt der Desinfektionsplan ein wichtiges Element der Infektionsverhütung dar. Der Plan sollte regelmäßig den jeweiligen Infektionssituationen und -risiken angepasst, den Mitarbeitern erläutert und gut sichtbar aufgehängt werden. Bei Vergabe der Reinigungsarbeiten an Fremdfirmen sollte der Desinfektionsplan in den Vertrag aufgenommen werden.