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Infektionsschutzgesetz. Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen. Zweck dieses Gesetzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und eine Weiterverbreitung von Keimen zu verhindern. Bei behördlich angeordneten Desinfektionsmaßnahmen gemäß § 18 wird die "Liste des RKI" (vormals BGA) über geprüfte und anerkannte Desinfektionsmittel und -verfahren zugrunde gelegt. (RKI-Liste)