Handschuhe

Schutzhandschuhe beim Umgang mit Desinfektionsmittel-Gebrauchslösungen

Aufbereitung von Medizinprodukten Aufbereitung von Medizinprodukten
27.10.2017

Desinfektionsmittel-Gebrauchslösungen sind oftmals stark verdünnt, sodass hautschädigende Wirkstoffe nur in einer Konzentration von 0,1 % enthalten sind. Dadurch entfällt, im Gegensatz zu Konzentraten, die gefahrstoffrechtliche Kennzeichnungspflicht. Dennoch können bei direktem Kontakt Risiken für die Haut entstehen. Daher sollten beim Umgang mit Gebrauchslösungen von Desinfektionsmitteln geeignete Schutzhandschuhe getragen werden. Dies fordern sowohl die TRGS 401 (Technische Regeln für Gefahrstoffe)1 als auch die BGR 250/TRBA 250 (Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege)2 und die Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege3.

Kriterien bei der Auswahl von Schutzhandschuhen

Schutzhandschuhe, die beim im Umgang mit Gebrauchslösungen getragen werden, müssen flüssigkeitsdicht sein und folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Norm DIN EN 374 (Anforderungen an Schutzhandschuhe gegen Chemikalien und Mikroorganismen)
  • Ausgelobt für die persönliche Schutzausrüstung der Kategorie I und II

Beim Einsatz von Desinfektionsmittel-Gebrauchslösungen kann Flüssigkeit in den Handschuh laufen oder auf den Arm gelangen. Daher sind in der Regel Schutzhandschuhe mit verlängertem Schaft zum Stulpen (z. B. aus Nitrilkautschuk) empfehlenswert. Einen zusätzlichen Schutz bieten allergenarme Handschuhe.

Einfache Untersuchungshandschuhe, wie z. B. Einmal-Untersuchungshandschuhe aus Vinyl, Naturkautschuk oder Naturkautschuklatex, haben eine kurze Durchbruchzeit und sind daher für Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten nicht geeignet.

Bei Feuchtarbeit zusätzlich beachten

Damit die Hautbarriere auch bei längerem Tragen geschützt ist, sollten die Hände vor dem Anziehen der Handschuhe mit einer Hautschutzcreme gepflegt werden. Dies ist gemäß TRGS 401 insbesondere bei Feuchtarbeit wichtig, wenn über einen „erheblichen Teil“ der Arbeitszeit hinweg (d. h. mehr als 2 Stunden pro Tag) flüssigkeitsdichte Schutzhandschuhe getragen werden1.


Quellen:

1TRGS 401 (Technische Regel für Gefahrstoffe 401). Gefährdung durch Hautkontakt - Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen.
2BGR 250/TRBA 250. Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege, Ausgabe März 2014, mit Änderungen vom Oktober 2016.
3Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (2008) Flächendesinfektion als Routinedesinfektion Scheuer-/ Wischdesinfektion großer Flächen (> 2 m2). Baustein 504 zur Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe (Stand 04/08).

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