Verbund für Angewandte Hygiene e.V.
Der 2004 gegründete Verbund, dem sowohl persönliche Mitglieder als auch wissenschaftliche Gesellschaften, wie DGKH, GHU (Gesellschaft für Hygiene und Umweltmedizin), DGHM und BVAÖGD (Bundesverband der Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes e. V.) angehören, arbeitet interdisziplinär, um die Durchsetzung wissenschaftlicher Erkenntnisse auf dem Gebiet der Hygiene in die Praxis des Gesundheitswesens zu erreichen.
Zweck des VAH ist die anwendungsorientierte wissenschaftliche Bearbeitung und Umsetzung hygienischer und hygienerelevanter Themen. Der VAH gibt eine Desinfektionsmittelliste heraus, die dem Anwender eine Übersicht über diejenigen Desinfektionspräparate gibt, die in hygienischmikrobiologischer Hinsicht geprüft und für wirksam befunden wurden und damit die medizinischen und gesetzlichen Anforderungen an die Qualitätssicherung der prophylaktischen Desinfektion erfüllen.
Die Desinfektionsmittel-Kommission im VAH bewertet die gelisteten Desinfektionsmittel nach den Anforderungen der DGHM und vergibt – an Stelle der DGHM – Zertifikate über die Aufnahme in die vom VAH herausgegebene VAH-Liste.
VAH-Liste
Liste der nach den "Richtlinien für die Prüfung chemischer Desinfektionsmittel" bzw. dem "Anforderungskatalog" der DGHM auf Grundlage der "Standardmethoden der DGHM zur Prüfung chemischer Desinfektionsverfahren" geprüften und von der Desinfektionsmittel- Kommission der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie unter Mitarbeit von Vertretern der Fachgesellschaften DGKH, GHU, DVV und DVG als wirksam befundenen Desinfektionsverfahren.
Diese bisher von der DGHM herausgegebene Liste wird seit dem 01.01.2006 von der Desinfektionsmittel-Kommission im VAH herausgegeben. Sie ist Grundlage für die Wahl eines geeigneten Desinfektionsmittels für die routinemäßige und prophylaktische Desinfektion und gibt Konzentrationen und Einwirkzeiten an.
Bei Vorlage von zwei neutralen Gutachten gemäß DGHM-Richtlinien kann die Zertifizierung und Aufnahme eines Präparates in die Liste bei der Desinfektionsmittel-Kommission im VAH beantragt werden. Nach erfolgreicher Prüfung durch die Kommission erfolgt daraufhin die Zertifikatserstellung sowie die Aufnahme des Präparates in die VAH-Liste. Diese stellt die Zusammenfassung aller Präparate mit einem gültigen Zertifikat dar. Darin aufgeführte Desinfektionswerte sind eine Empfehlung und keine bindende Vorschrift.