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Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Bundesoberbehörde, zuständig u. a. für die Zulassung von Arzneimitteln.
Zulassung von Arzneimitteln durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nach einer intensiven Nutzen-Risiko-Beurteilung der vom pharmazeutischen Unternehmer einzureichenden Dokumentation zu ihrer Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit.