Die Abgabe von Stoffen, Zubereitungen oder Gegenständen, die die Gesundheit von Mensch und Tier auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch gefährden können, wenn sie ohne ärztliche Überwachung angewendet werden, darf nur mit Verschreibung erfolgen. Desinfektionsmittel sind in der Regel nicht verschreibungspflichtig, es sei denn, es wird ein bisher nicht bekannter Wirkstoff eingesetzt.