Home
Finden Sie hier Informationen rund um die Desinfektion und Reinigung von Flächen und Händen, die Hautantiseptik sowie Hygienemaßnahmen.
Mehr erfahren
Man unterscheidet zwischen zulassungspflichtigen und nicht zulassungspflichtigen Arzneimitteln. Fertigarzneimittel im Sinne des AMG, wie z. B. Sterillium®, dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie durch die zuständige Behörde nach Einreichen und Prüfung umfangreicher präklinischer und klinischer Dokumentation mit einem günstigen Nutzen-Risiko-Verhältnis bewertet werden und zugelassen sind. Für Fertigarzneimittel muss nach 5 Jahren ein Antrag auf Verlängerung der Zulassung gestellt werden.