14.01.2020

Muss auf den Originalflaschen von Hände-Desinfektionsmitteln, die in Spendersystemen eingesetzt werden, immer das Datum des Anbruchs stehen?

Ja, das Datum des Anbruchs muss auf der Flasche vermerkt werden.

Hintergrund:
Hände- und Haut-Desinfektionsmittel sind in Deutschland Arzneimittel. Laut § 11, Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 b, des deutschen Arzneimittelgesetzes muss die Packungsbeilage (oder bei Originalpackungen das Rückseitenetikett) die "Angabe zur Haltbarkeit nach Öffnen des Behältnisses" enthalten. Die entsprechende Dauer wird durch das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte geprüft und zugelassen. In der Regel ist die Aufbrauchfrist wesentlich kürzer als die vom Hersteller benannte Haltbarkeitsfrist für die ungeöffnete Packung. Aus diesem Grund muss der Anwender das Datum des Anbruchs auf der Flasche vermerken. Hände-Desinfektionsmittel können bis zu 12 Monate nach Anbruch verwendet werden. Werden Sie in Spendern genutzt, variiert dieser Zeitraum zwischen 6 und 12 Monaten.

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