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Desinfektion von gebrauchten Medizininstrumenten. Die Aufbereitung unterliegt dabei gesetzlichen Vorschriften, die laut Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) in der Richtlinie des Robert Koch-Institutes "Anforderung an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten" zusammengefasst sind.
Zu Beginn des Aufbereitungsprozesses muss in jedem Fall eine gründliche Reinigung des gebrauchten Instrumentes durchgeführt werden. Danach erfolgt je nach Art des Instrumentes eine fachgerechte Desinfektion auf manuellem oder maschinellem Weg.