Verordnung über die Vermeidung von Verpackungsabfällen (VerpackV) vom 10. Juni 1991, novelliert am 21.8.1998. Verpflichtet u. a. Hersteller und Vertreiber zur Rücknahme und stofflichen Verwertung von Verkaufsverpackungen
(= Primärverpackungen), Umverpackungen und Transportverpackungen. Kann durch Dritte, wie z. B. das DSD ("Der Grüne Punkt"), erfolgen.