Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) zur Regelung der Produktion, Lagerung, Verarbeitung und Zubereitung aller Nahrungsmittel. Jeder Betrieb, der Lebensmittel herstellt, verarbeitet oder in Verkehr bringt, hat laut LMVH mit Hilfe des HACCP Konzeptes,
- die für die Lebensmittelsicherheit relevanten Arbeitsstufen zu ermitteln,
- zu überwachen und
- zu dokumentieren sowie
- für angemessene Sicherheitsmaßnahmen Sorge zu tragen.
Seit 2006 gelten in der Europäischen Union drei Verordnungen zur Lebensmittelhygiene (852/2004, 853/2004 und 854/2004). Diese europäischen Verordnungen entsprechen weitestgehend der LMHV.