Glossar

DVG

Deutsche Veterinärmedizinische Gesellschaft e.V.

Richtlinien der DVG

Zum Nachweis der Wirksamkeit von chemischen Desinfektionsmitteln für den veterinärmedizinischen Bereich gelten bestimmte Richtlinien. Diese Richtlinien sind sowohl für den Lebensmittelbereich als auch für die Tierhaltung ausgelegt und beinhalten Methoden zur Überprüfung von chemischen Desinfektionsmitteln gegenüber Bakterien, Pilzen, Viren und parasitären Dauerformen. Wenn zwei unabhängige Prüfungen eines Präparates in vorgeschriebener Form (Gutachten) vorliegen, kann eine Eintragungin die Desinfektionsmittelliste erfolgen. Die Prüfrichtlinien der DVG beinhalten die Prüfung nach europaweit gültigen Normen (EN). Hersteller dokumentieren die Wirkungsnachweise im Industrie- und Lebensmittelbereich jedoch zunehmend mit der IHO-Desinfektionsmittelliste, die im Gegensatz zur DVG-Listung auf europaweit gültigen Normen (EN) beruht.

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