Wirksamkeit gegen Sprosspilze.
Der Nachweis einer Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln gegenüber Pilzen erfolgt in einem abgestuften Verfahren:
Levurozidie: Wirksamkeit nur gegenüber Sprosspilzen
Fungizidie: Wirksamkeit gegenüber allen Pilzen und ihren Sporen
Für den Nachweis der levuroziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1, z.B. nach EN 13624).
Prüfkeim für das Desinfektionsmittelspektrum "Levurozidie": Candida albicans
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).