Gesundheitseinrichtungen sollten die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen einhalten1. Eine wesentliche Voraussetzung für ein effektives Hygienemanagement besteht darin, das Gefahrenpotenzial und die Desinfektionsmaßnahme gezielt aufeinander abzustimmen. Im Hinblick auf die Häufigkeit und den Umfang wird bei der Flächendesinfektion zwischen verschiedenen Verfahren unterschieden:
Routinedesinfektion (auch: laufende, prophylaktische oder vorbeugende Desinfektion)
Zweck: Die Erregerausbreitung während der Pflege und Behandlung eindämmen.
Betroffene Flächen: Im Fokus stehen Flächen aus dem patientennahen Umfeld oder Flächen mit häufigem Hände- bzw. Hautkontakt, die möglicherweise mit erregerhaltigen Materialien kontaminiert wurden, ohne dass dies im Einzelfall erkennbar bzw. sichtbar ist, z. B. Bettgestelle, Nachttische und Türgriffe.
Desinfektionsmaßnahme: Wischdesinfektion mit bakterizidem und levurozidem Flächen-Desinfektionsmittel (ist i. d. R. dann auch begrenzt viruzid).
Wiederbenutzung desinfizierter Flächen: Bei allen routinemäßig durchgeführten Desinfektionen kann eine Fläche wieder benutzt werden, sobald sie sichtbar trocken ist.
Listungen: Zur Routinedesinfektion eignen sich VAH/DGHM-gelistete Produkte.
Schlussdesinfektion (auch: Abschlussdesinfektion)
Zweck: Herrichtung von Räumen oder Bereichen, um sicherzustellen, dass nachfolgende Patienten oder Bewohner ohne Infektionsrisiko behandelt bzw. gepflegt werden können.
Betroffene Flächen: Räume oder Bereiche, in denen ein infizierter oder kolonisierter Patient/Bewohner gepflegt oder behandelt wurde.
Abhängig von Erkrankung oder Erregertyp erstreckt sich die Schlussdesinfektion auf alle patientennahen bzw. alle erreichbaren Flächen/Gegenstände, die kontaminiert sind oder sein könnten, z. B. Fußböden oder Wände.
Desinfektionsmaßnahme: Wischdesinfektion mit bakterizidem und levurozidem Flächen-Desinfektionsmittel (ist i. d. R. dann auch begrenzt viruzid). Gegebenenfalls sind, in Abhängigkeit von der Infektionskrankheit des Patienten, andere Konzentrationen und Verfahren als bei der routinemäßigen Desinfektion und Desinfektionsmittel mit einem erweiterten Wirkungsspektrum zu verwenden. Bei sichtbarer organischer Kontamination von Flächen muss das organische Material vorab mit einem Desinfektionsmittel getränkten Einwegtuch aufgenommen werden.
Wiederbenutzung desinfizierter Flächen: Die vom Hersteller angegebene Einwirkzeit vor der Wiederbenutzung der Fläche muss abgewartet werden.
Listungen: Zur Schlussdesinfektion eignen sich VAH/DGHM-gelistete Produkte.
Desinfektion im Ausbruchsfall
Zweck: Bei vermehrtem Auftreten von Infektionen durch beispielsweise Noroviren oder Clostridium difficile soll mit der Desinfektion die Weiterverbreitung sicher und rasch verhindert werden.
Betroffene Flächen: Alle potenziell kontaminierten Flächen wie bei der Schlussdesinfektion; ggf. sind weitere Flächen außerhalb der Patientenzimmer zu behandeln, die im Rahmen der Ausbruchsabklärung als kontaminiert zu betrachten sind.
Desinfektionsmaßnahme: Wischdesinfektion mit einem auf den Erreger abgestimmten Wirkungsspektrum. So ist z. B. beim Ausbruch von Noroviren ein viruzides Präparat einzusetzen. Sind Flächen sichtbar mit organischem Material kontaminiert, ist das organische Material vorab mit einem in Desinfektionsmittel getränkten Einwegtuch aufzunehmen.
Wiederbenutzung desinfizierter Flächen: Die vom Hersteller angegebene Einwirkzeit vor der Wiederbenutzung der Flächen muss abgewartet werden.
Listungen: Zur Desinfektion im Ausbruchsfall eignen sich VAH/DGHM-gelistete Produkte.
Desinfektion bei behördlich angeordneter Entseuchung (auch: Seuchenfall)
Zweck: Verhinderung und Eingrenzung von Ausbrüchen bei übertragbaren, meldepflichtigen Krankheiten gemäß § 18 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), Absatz 1.
Betroffene Flächen: Alle Flächen wie auch bei der Schlussdesinfektion, ggf. sind weitere Flächen außerhalb der Patientenzimmer zu behandeln, die im Rahmen der angeordneten Entseuchung als kontaminiert zu betrachten sind.
Desinfektionsmaßnahme: Es dürfen nur Mittel und Verfahren aus der Desinfektionsmittel-Liste des RKI angewendet werden. Sind sichtbar kontaminierte Flächen vorhanden, ist vorab das organische Material mit einem in Desinfektionsmittel getränkten Einwegtuch aufzunehmen.
Wiederbenutzung desinfizierter Flächen: Bei Desinfektionsmaßnahmen im Seuchenfall muss die angegebene Einwirkzeit vor der Wiederbenutzung der Fläche abgewartet werden.
Listungen: Im Seuchenfall dürfen nach §18 IfSG ausschließlich RKI-gelistete Produkte zum Einsatz kommen.
Gezielte Desinfektion bei erkennbar kontaminierten Flächen
Zweck: Die Weiterverbreitung von Erregern verhindern sowie die Infektionsgefahr für Patienten bzw. Bewohner gezielt reduzieren.
Betroffene Flächen: Flächen mit erkennbarer Kontamination durch organisches Material wie Blut, Eiter, Ausscheidungen oder anderen Körperflüssigkeiten.
Desinfektionsmaßnahme: Die sichtbaren Kontaminationen sind erst mit einem in Desinfektionsmittel getränkten Einwegtuch aufzunehmen und das Tuch zu verwerfen. Anschließend ist die Fläche wie üblich zu desinfizieren.
Wiederbenutzung desinfizierter Flächen: Die vom Hersteller angegebene Einwirkzeit vor der Wiederbenutzung der Fläche muss bei Kontaminationen durch Patienten mit Verdacht auf bzw. gesicherter Infektion unter Berücksichtigung des Übertragungsweges abgewartet werden.
Listungen: Zur gezielten Desinfektion eignen sich VAH/DGHM-gelistete Produkte.