Das Robert Koch-Institut (RKI) empfiehlt bei Noroviren-Ausbrüchen ggf. einen geeigneten einen Mund-Nasen-Schutz zur Vermeidung der Inhalation von Tröpfchen zu tragen. Ein geeigneter Atemschutz gemäß Biostoffverordnung wäre in diesem Fall eine FFP2-Maske.
Hintergrund:
Noroviren gehören zu den Erregern der Risikogruppe 2. Bei Kontakt auf dem Luftwege, d. h., wenn mit Verspritzen oder Versprühen infektiöser Flüssigkeiten zu rechnen ist (z. B. kopfnahe Pflegetätigkeiten bei Patienten mit explosivem Erbrechen) sollen Beschäftigte laut Biostoffverordnung einen Atemschutz gleicher Risiko- bzw. Schutzklasse tragen, eine FFP2-Maske.
Quellen:
RKI-Ratgeber Infektionskrankheiten - Merkblätter für Ärzte. Erkrankungen durch Norwalk-ähnliche Viren (Norwalk-like-Viren). Aktualisierte Fassung vom August 2002, Erstveröffentlichung 28.1.2000.
Biostoffverordnung vom 15. Juli 2013 (BGBl. I S. 2514)
Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA 250 Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und der Wohlfahrtspflege), GMBI 2014, Nr. 10/11