Sprüh- bzw. Wischdesinfektion bei der Hautantiseptik
Bei Punktionen und Injektionen, die zu den häufigsten invasiven Maßnahmen im Gesundheitswesen gehören, wird die natürliche Schutzbarriere der Haut durchdrungen. Auf der Haut befindliche Keime können dabei in tiefere Gewebeschichten transportiert werden und zu Abszessen oder Sepsen führen. Eine konsequente Hautantiseptik vor diesen Eingriffen senkt die Infektionsgefahr. Das Robert Koch-Institut (RKI) empfiehlt, dabei wie folgt vorzugehen [1, 2]:
Vorbereitung:
- Sofern keine spezielle Einkleidung erforderlich ist, sollte kurzärmelige Kleidung getragen werden.
- Vor jeder Punktion eine hygienische Händedesinfektion durchführen.
- Unmittelbar vor der Punktion: Hautantiseptik vornehmen und Einwirkzeit abwarten.
Das Hautantiseptikum kann entweder mit einem getränkten Tupfer appliziert oder aufgesprüht werden.
- Bei der Verwendung eines Tupfers (Wischdesinfektion): Die Auswahl des Tupfers richtet sich nach der situationsbezogenen Infektionsgefahr. Ob ein keimarmer (z. B. bei s.c.-Injektion durch medizinisches Personal oder peripherer i.v.-Injektion) oder ein steriler Tupfer (z. B. diagnostische Lumbalpunktion, Organpunktion, Amniozentese Chorionzottenbiopsie) verwendet werden muss, ist durch eine Risikoabschätzung im Hygieneplan punktionsspezifisch festzulegen.
- Bei der Auftragung per Sprühdesinfektion: Die Hautantiseptik sollte nah an der Haut erfolgen. Um eine optimale Verteilung des Hautantiseptikums zu erzielen, wird beim Aufsprühen ein Abstand von ca. 5 cm empfohlen.
- Gemäß RKI hat die Art der Auftragung keinen Einfluss auf die antiseptische Wirksamkeit. Entscheidend ist eine satte Benetzung des zu desinfizierenden Hautareals für die Dauer der gesamten Einwirkzeit. Nach Aufbringen des Hautantiseptikums darf die desinfizierte Stelle nicht mehr mit den Händen palpiert werden, um keine erneute Verkeimung zu verursachen.
- Unabhängig von der Verfahrensweise sind die Herstellerangaben zur Einwirkzeit zu beachten.
Quellen:
1. KRINKO (2011) Anforderungen an die Hygiene bei Punktionen und Injektionen. Bundesgesundheitsbl 54: 1135–1144.
2. KRINKO (2018) Prävention postoperativer Wundinfektionen. Bundesgesundheitsbl 61:448-473.