Europäische Normen (EN)

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Vom englischen "evidence-based" stammender Begriff, der für das Zugrundelegen von Beweisen, beispielsweise aus naturwissenschaftlichen oder medizinischen Studien, steht und die Grundlage für öffentliche Empfehlungen, z. B. des RKI darstellt. Dabei werden verschiedene Evidenzgrade unterschieden:
Stufe I a: Wenigstens ein systematisches Review auf der Basis methodisch hochwertiger kontrollierter, randomisierter Studien (RCT's).
Stufe I b: Wenigstens ein ausreichend großer, methodisch hochwertiger RCT.
Stufe II a: Wenigstens eine hochwertige Studie ohne Randomisierung
Stufe II b: Wenigstens eine hochwertige Studie eines anderen Typs quasi-experimenteller Studien.
Stufe III: Mehr als eine methodisch hochwertige nichtexperimentelle Studie.
Stufe IV: Meinungen und Überzeugungen von angesehenen Autoritäten (aus klinischer Erfahrung), Expertenkommissionen, beschreibende Studien.