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Nach § 2 des Arzneimittelgesetzes (AMG) sind Hände-Desinfektionsmittel, Haut-, Schleimhaut- und Wundantiseptika in Deutschland zulassungspflichtige, in der Regel aber freiverkäufliche Arzneimittel. Die Indikation des jeweiligen Präparates, also sein Anwendungsgebiet, wird mit der Zulassung definiert. Je nach Inhaltsstoffen, Wirkmechanismen und Indikationen wird unterschieden zwischen einem
Instrumentendesinfektionsmittel fallen unter das Medizinproduktegesetz (MPG) und müssen, um in Europa verkehrsfähig zu sein, das CE-Zeichen tragen (siehe auch Medizinprodukte).
Reine Flächen-Desinfektionsmittel zur allgemeinen Desinfektion von Oberflächen fallen unter das Biozidrecht.