Schutzhandschuhe sind entweder als Medizinprodukt (MP) oder persönliche Schutzausrüstung (PSA) zugelassen. Auch eine duale Kennzeichnung ist möglich. Als persönliche Schutzausrüstung dienen Schutzhandschuhe dem Personalschutz und müssen bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen. Persönliche Schutzhandschuhe sollen einen ausreichenden Schutz vor Chemikalien und Mikroorganismen gewährleisten.
PSA-Verordnung (EU) 2016/425
Die Europäische Verordnung über Persönliche Schutzausrüstung (PSA).Die PSA-Verordnung (EU) 2016/425 schreibt Grundlegendes für die Gestaltung und Herstellung der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) vor, wenn es um den Gesundheitsschutz und die Sicherheit für Privatanwender wie auch Anwender (Arbeitnehmer) bei der Arbeit geht. Sie unterscheidet zwischen drei verschiedenen Schutzkategorien, denen die Produkte zum Arbeits- und Gesundheitsschutz zugeordnet werden können.
Risikokategorien von Persönlichen Schutzausrüstungen nach PSA-Verordnung (EU) 2016/425
Die Handschuhe/PSA werden entsprechend der Gefahren, gegen die sie schützen, in drei Kategorien eingestuft, um den Anwendern Auskunft über die Schutzfunktion zu vermitteln.
Kategorie I
Bei dieser Schutzausrüstung geht man davon aus, dass der Anwender die Wirkung der Gefahr frühzeitig und selbstständig erkennen kann und die Auswirkungen keine Folgen für die Gesundheit mit sich bringen. Diese Handschuhe bieten daher nur Schutz gegen minimale Risiken.
Kategorie II
Handschuhe dieser Kategorie schützen vor mittleren Risiken. Sie müssen durch eine unabhängige, akkreditierte Prüf- und Zertifizierungsstelle geprüft und zertifiziert werden und erhalten dadurch ebenfalls die CE-Kennzeichnung.
Kategorie III
Handschuhe dieser Kategorie bieten Schutz vor Risiken, wie z. B. gesundheitsgefährdenden Stoffen und Gemischen sowie schädlichen biologischen Agenzien, die zu schwerwiegenden Folgen wie Tod oder irreversiblen Gesundheitsschäden führen können. Produkte dieser Kategorie schützen vor Gefahren, bei denen davon ausgegangen werden muss, dass ihre Auswirkungen nicht sofort erkennbar sind. Produkte, die dagegen schützen, müssen ebenfalls von einer akkreditierten Prüf- und Zertifizierungsstelle geprüft und zertifiziert werden. Des Weiteren wird das Qualitätssicherungssystem des Herstellers regelmäßig kontrolliert. So ist eine einheitliche Produktqualität sicherzustellen. Das Produkt erhält das Kürzel CE mit dem Zusatz der4-stelligen ID-Nummer des Prüfinstituts für die benannte Stelle.